Landesbauordnung auf Basis der
Musterbauordnung.
Grundlage jeder brandschutztechnischen Bearbeitung ist die jeweils einschlägige Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Vorhaben liegt. Die 16 Landesbauordnungen folgen weitgehend der Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz, weichen jedoch im Detail ab. Die brandschutzrechtliche Grundsatzanforderung (MBO § 14) verlangt, der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen sowie die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten sicherzustellen. Ergänzend gelten die als Technische Baubestimmungen eingeführten Regelwerke des jeweiligen Landes (Landes-VV TB auf Basis der MVV TB des DIBt) sowie die einschlägigen DIN- und DIN-EN-Normen.
| Regelwerk | Inhalt / Anwendungsbereich |
|---|---|
| Landesbauordnung (LBO) | Die jeweils einschlägige Landesbauordnung auf Grundlage der Musterbauordnung (MBO), in der jeweils geltenden Fassung. Basisrechtsgrundlage für alle Brandschutzanforderungen: Grundsatzanforderung MBO § 14, konkrete Anforderungen §§ 26 ff., Sonderbauten und Abweichungen nach jeweiligem Landesrecht |
| Technische Baubestimmungen | Als Technische Baubestimmungen eingeführte Regelwerke des jeweiligen Landes (Landes-VV TB auf Basis der MVV TB des DIBt). Konkretisierung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Nachweispflichten |
| Prüfung durch Prüfsachverständige | Bauaufsichtliche Prüfung technischer Anlagen (RWA, BMA, Sicherheitsbeleuchtung) durch Prüfsachverständige/Prüfingenieure nach dem jeweiligen Landesrecht (Muster: M-PPVO nach § 85 Abs. 2 MBO bzw. MPrüfVO) |
| MSchulbauR | Muster-Schulbau-Richtlinie. Besondere Anforderungen an Schulen und Bildungseinrichtungen (Muster der Bauministerkonferenz; maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung) |
| MBeVO | Muster-Beherbergungsstättenverordnung. Brandschutz in Hotels und Herbergen (Muster der Bauministerkonferenz; maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung) |
| M-GarVO | Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung. Brandschutz in Tiefgaragen, Halbgeschossgaragen, CO-Warnanlagen (Muster der Bauministerkonferenz; maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung) |
Eingeführte technische
Baubestimmungen.
Technische Baubestimmungen werden durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes eingeführt (Landes-VV TB auf Basis der MVV TB des DIBt) und haben damit verbindlichen Charakter. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung für spezifische Bauaufgaben.
| Richtlinie | Inhalt / Anwendungsbereich |
|---|---|
| MLAR 2023 neu | Muster-Leitungsanlagenrichtlinie, Fassung 2023. Führung von Leitungen durch Trennbauteile, Abschottungen, Funktionserhalt. In den Ländern als Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) eingeführt |
| M-LüAR | Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie. Lüftungsanlagen in Gebäuden — Brandschutzklappen, Abschottung von Lüftungsleitungen |
| M-HFHHolzR | Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise |
| MIndBauRL | Muster-Industriebau-Richtlinie. Brandschutz in industriell genutzten Gebäuden, Brandabschnitte, Löschanlagen (Muster der Bauministerkonferenz; maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung) |
| MFeuV | Muster-Feuerungsverordnung. Anforderungen an Feuerungsanlagen (Muster der Bauministerkonferenz; maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung) |
DIN-Normen für den baulichen Brandschutz.
DIN-Normen werden im Brandschutz teils als allgemein anerkannte Regeln der Technik herangezogen, teils als Technische Baubestimmungen eingeführt. Entscheidend ist der Einführungsstatus in der jeweiligen Landesbauordnung.
| Norm | Titel / Anwendungsbereich |
|---|---|
| DIN 4102-4 | Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen — Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile (nationale Klassifikation) |
| DIN EN 13501-1 | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten — Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Prüfungen zur Baustoffklasse (europäische Klassifikation) |
| DIN EN 13501-2 | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten — Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Feuerwiderstandsprüfungen (Feuerwiderstandsklassen) |
| DIN 18232 | Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Teile 2, 5, 9: natürliche und maschinelle Entrauchung, Nachströmöffnungen, Druckbelüftungsanlagen |
| DIN 14675 | Brandmeldeanlagen — Aufbau und Betrieb. Grundlage der Planung und Abnahme von BMA |
| DIN VDE 0833-2 | Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall — Festlegungen für Brandmeldeanlagen |
| DIN EN 1838 | Angewandte Lichttechnik — Notbeleuchtung. Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen |
| DIN 4108 Bbl 2 | Wärmeschutz und Energieeinsparung — Wärmebrücken. Relevant bei energetisch integrierten Brandschutzprojekten |
Honorarordnung & Vergaberecht.
Die Honorierung von Brandschutzleistungen richtet sich nach AHO Heft Nr. 17, soweit keine pauschale Vereinbarung getroffen wird. Bei öffentlichen Aufträgen gelten die einschlägigen Vergaberegeln.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| AHO Heft Nr. 17 | Leistungen und Honorare für Brandschutzplanungen. Grundlagen- und Besondere Leistungen, Honorarzonenzuordnung nach BGF und Projektart |
| HOAI 2021 | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. LP 1–9, Objektplanung, Fachplanung. Anwendbar auf architektonisch integrierte Brandschutzleistungen |
| GWB / VgV / VOB/A | Bundeseinheitliches Vergaberecht. GWB und VgV für die öffentliche Vergabe von Planungsleistungen oberhalb des EU-Schwellenwerts; VOB/A für Bauleistungen |
| UVgO | Unterschwellenvergabeordnung. Vergabe unterhalb des EU-Schwellenwerts (Anwendung nach Einführung durch Bund bzw. Länder) |
| Landesvergaberecht | Das jeweilige Landesvergaberecht des Bundeslandes ergänzt die bundeseinheitlichen Regelungen bei öffentlichen Aufträgen |
Normänderungen im Blick behalten.
Das Brandschutzregelwerk unterliegt einer kontinuierlichen Fortschreibung. Wesentliche aktuelle und bevorstehende Änderungen:
- MLAR 2023: Neue Fassung der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie in Kraft — angepasste Regelungen zur Leitungsabschottung und zum Funktionserhalt elektrischer Leitungen.
- Landesbauordnungen: Fortlaufende Anpassung der Landesbauordnungen an die Musterbauordnung (MBO) — jeweils aktuelle Fassung des betreffenden Bundeslandes maßgebend.
- MVV TB des DIBt (Ausgabe 2025/1): Aktuelle Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen — Grundlage der als Technische Baubestimmungen eingeführten Landes-VV TB.
- DIN 18232 Teil 9: Druckbelüftungsanlagen als Alternative zu natürlichen Entrauchungsanlagen — zunehmende Relevanz bei Hochhäusern und innenliegenden Treppenräumen.
- GEG 2024: Wechselwirkungen mit dem Brandschutz bei Wärmedämmmaßnahmen, Lüftungsanlagen und haustechnischen Systemen — integrierte Betrachtung erforderlich.
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