Geprüfte Kompetenz —
mehrfach zertifiziert.
Seit 2018 rund 150 Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte und Sachverständigen-Stellungnahmen — für Bauherren, Planer und öffentliche Auftraggeber, bundesweit.
Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz nach dem EIPOS-Qualifikationsstandard, geprüft durch die TU Dresden / TUDAG-Gruppe. Zusätzlich Qualifizierter Brandschutzplaner nach § 66 SächsBO, eingetragen in die Liste der Architektenkammer Sachsen.
EIPOS · Reg.-Nr. 1291-11-2018 Brandschutzplaner AKS · QB0065Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz erfolgte nach dem international anerkannten Standard DIN EN ISO/IEC 17024 für Personenzertifizierungsstellen — geprüft und ausgestellt durch EIPOS.
DIN EN ISO/IEC 17024Architekt · Architektenkammer Sachsen
Eingetragener Architekt, selbstständiges Büro seit über 10 Jahren. HOAI LP 1–9, Sonderbauten, Bestandssanierung, Bauantragsunterlagen.
AKS Mitglied-Nr. 3454Energieeffizienz-Experte · dena / BAFA
Dena-gelisteter Energieeffizienzexperte und BAFA-zugelassener Energieberater. Ermöglicht integrierte Projekte mit Brandschutz und Energieberatung aus einer Hand.
dena EB013302 BAFA-zertifiziertIntegriert statt aufgesetzt.
Der entscheidende Unterschied: Brandschutz, der aus dem Planungsprozess heraus entwickelt wird, erzeugt keine Konflikte mit der Architektur. Brandschutz, der nachträglich eingearbeitet wird, produziert Mehrkosten, Umplanungen und Behördenkonflikte.
Als Architekt und Brandschutzsachverständiger in einer Person entsteht das Brandschutzkonzept nicht parallel zur Planung — es ist Teil der Planung. Das reduziert Abstimmungsrunden, minimiert Abweichungsrisiken und maximiert die Genehmigungssicherheit.
- Frühe Integration der Brandschutzanforderungen ab LP 1/2
- Keine widersprüchlichen Planungsaussagen zwischen BSN und Architektur
- Behördenabstimmung aus einer Hand — ein Ansprechpartner
- Reduzierter Koordinationsaufwand für den Bauherrn
- Geringeres Risiko von Baugenehmigungsauflagen
Sonderbauten &
komplexe Vorhaben.
Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Sonderbauten nach § 51 SächsBO der Gebäudeklassen GK 3 bis GK 5 sowie auf anspruchsvollen Bestandsgebäuden mit Abweichungsbedarf. Erfahrung besteht insbesondere in folgenden Projekttypen:
- Schulen und Kindertageseinrichtungen (SächsSchulBVO, SächsKitaG)
- Hotels und Beherbergungsstätten (SächsBeVO, GK 4–5)
- Mehrfamilienhäuser GK 3–5, Wohnheime
- Öffentliche Gebäude, Verwaltungsbauten, Landratsämter
- Tiefgaragen (GaVO Sachsen, CO-Messung)
- Sakralbauten und Denkmale (Abweichungsbeurteilung)
- Kernsanierungen im Bestand mit Nutzungsänderung
- Klosteranlagen und denkmalgeschützte Ensembles
Vernetzt in Sachsen und bundesweit.
Schwerpunktmäßige Tätigkeit in Dresden, Leipzig, Zwickau und dem gesamten Freistaat Sachsen — mit aufgebauten Kontakten zu den zuständigen Bauaufsichtsbehörden, Landratsämtern und Brandschutzdienststellen.
- Landeshauptstadt Dresden — Stadtplanungsamt, Brandschutzdienststelle
- Stadt Leipzig — Bauordnungsamt, Branddirektion
- Landkreis Bautzen, Landkreis Zwickau
- SIB — Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
- Bundesweite Projektbearbeitung in öffentlichen Vergabeverfahren
Projekt anfragen